Bauüberwachung

Für private und öffentliche Auftraggeber

Die Umsetzung der im Brandschutznachweis bzw. Brandschutzkonzept beschriebenen Maßnahmen betrifft in der Regel fast alle Gewerke am Bau.

Im Rohbau, beim Ausbau oder bei den zahlreichen Arbeiten der technischen Gebäudeausrüstung (Lüftung, Heizung, Sanitär, Elektro) ist es sinnvoll, die brandschutzrelevanten Arbeiten bezüglich ihrer Qualität zu überwachen.

Da der Brandschutz kein eigenes Gewerk ist, werden brandschutzrelevante Teilarbeiten oft unkoordiniert ausgeführt. Aus gleichem Grund gibt es auch selten exakte Ausschreibungstexte. Sehr schnell können sich somit kleine Defizite in der Ausführungsqualität zu großen Problemen entwickeln (dazu gibt es in jüngster Vergangenheit und bei Mammut-Projekten in Deutschland genügend Beispiele). Bei komplexen Bauvorhaben kann von der genehmigenden Bauordnungsbehörde ggf. ein „Fachbauleiter Brandschutz“ in Form einer Auflage gefordert werden.

Die Lösung:

Herr Klostermann überwacht mit der Methode der „systematischen-stichprobenartigen Kontrollen“ die Qualität der brandschutzrelevanten Arbeiten. Er berichtet der Bauleitung und dem Bauherren zeitnah über die Ergebnisse und wirkt auf die unmittebare Beseitigung von Qualitätsmängeln hin.

Das Ziel seiner Arbeit soll eine mängelfreie Abnahme der brandschutzrelevanten Arbeiten sein. Positiver Nebeneffekt dieser Tätigkeit ist eine rechtssicher Dokumentation der Arbeiten, welche auch bei späteren Gewährleistungsstreitigkeiten eine wertvolle Hilfe der Beweissicherung sein kann.

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