Sachverständiger

Brandschutzingenieur Uwe Klostermann

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet Vorbeugender Brandschutz

Zuständige Aufsichtsbehörde:       
2009 bis 2017: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
2017 bis dato: Industrie- und Handelskammer Schwaben (Augsburg)

Die Bestellung wurde seit 2009 mehrfach verlängert und ist vorerst bis 31.12.2029 gültig.

Die Bestellung ist bundesweit gültig.   

Seit 2009 wurde Herr Klostermann von  Land-  und Amtsgerichten in Bayern und Thüringen mit zahlreichen Gutachtenerstellungen beauftragt.

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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Deutschland)

…Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (Abkürzung: ö. b. u. v.) nach § 132a StGB gesetzlich geschützt. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es ausschließlich in Deutschland. Durch die Novellierung des § 36 GewO und die Einführung des § 36a GewO wurden die gesetzlichen Regelungen zur öffentlichen Bestellung an die europarechtlichen Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) und der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) angepasst.

Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Hierauf muss er einen Eid leisten. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt einen Straftatbestand dar.

Die Grundpflichten zur Gutachtenerstattung eines ö. b. u. v. -Sachverständigen ergeben sich aus der Sachverständigenordnung und gelten nicht nur gegenüber Gerichten, sondern auch gegenüber dem privaten Auftraggeber. Wobei es bei Privataufträgen keinen Annahmezwang gibt. Gerichtsaufträge hingegen können vom SV nicht abgelehnt werden…

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